Ob das hier gelingt, entscheidet sich an vier Marken. Sie stehen hier öffentlich, bevor sie erreicht sind, damit jede und jeder nachsehen kann, wo wir gerade stehen.

Und wenn wir eine dieser Marken nicht erreichen? Dann bauen wir um und versuchen es anders, und das dürfen wir uns ruhig zweimal erlauben. Trägt es auch beim dritten Anlauf nicht, ist es ehrlicher aufzuhören, als etwas künstlich am Leben zu halten. Was wir bis dahin gelernt haben, bleibt für alle offen.

Ob eine Marke erreicht ist, stellt bis zur Eintragung der Gründungskreis fest, danach die Generalversammlung.

Gründung mit positivem Gutachten
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Erster bezahlter Beteiligungsprozess
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Zweite Person mit eigener Verantwortung
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Zweck aus eigenen Einnahmen finanziert
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